EBA Konsultation Outsourcing-Guideline (EBA/CP/2018/11)
Die EBA hat zum 22. Juni 2018 die Konsultation zur neuen Outsourcing-Guideline veröffentlicht (EBA/CP/2018/11).
Diese umfasst 62 Seiten und geht über die aktuellen MaRisk Regularien hinaus. Zugleich wurde eine Exceltabelle als Muster für die Dokumentation in einem zentralen Register. Dies wird als zukünftige Mindestanforderung angegeben.
Die EBA Richtlinie enthält umfassende, ganzheitliche Prozess- und Organisationsanweisungen. Dies schließt auch Governance Vorgaben und Internal Control Vorgaben mit ein. Ein spezifischer Punkt stellen auch die Anforderungen an die „IT-Cloud Service Provider” dar.
Für die Internen Revision ergeben sich die Anforderungen aus den Textziffern 42-45. So soll künftig die Zustimmung zum Prüfungsplan durch den Prüfungsausschuss eingeholt werden und das Follow up nicht durch das Auslagerungsmanagement sondern durch die Interne Revision erfolgen.
Dabei soll im Zentralregister dokumentiert werden, wann die letzte Prüfung war und wann die nächste Revision geplant ist.
Vorausschauend: Die Konsultation läuft bis 24.09.2018 und ist gültig ab 30.09.2019.
Ihr Audit Research Center Team