Zeitnah vor der Wahl hat der Österreichische Nationalrat noch eine Reform zur Finanzmarktaufsicht FMA verabschiedet. Hierzu gab es im Vorlauf verschiedenste Untersuchungen, da der Finanzminister Hans Jörg Schelling öffentlich die Aufsichtsarbeit in Österreich kritisiert hatte.
Dabei wurden auch die Bestimmungen zur Internen Revision im Allgemeinen verschärft. Zukünftig wird es laut der neuen Kriterien und der quantitativen Erhebung 12 Prozent mehr Kreditinstitute mit einer eigenständigen Internen Revision geben. Auch für die FMA selbst ist nun eine Interne Revision verpflichtend vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere gesetzlich festgelegt, welchen Spielregeln die hauseigene Interne Revision der FMA unterliegt.
Im Rahmen des neuen Gesetzes wurden die Grenzen für die Pflichteinführung einer Internen Revision verringert (Seite 3), so dass nun auch kleinere Institute verpflichtet sind eine einsatzfähige Interne Revision zu installieren.
Die neuen Anforderungen finden Sie unter dem beigefügten Download Link im Gesetzesblatt auf Seite 3, 7 und 8.
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